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ImmobilienbewertungLizenziertes Kartenmaterial für ZwangsversteigerungsgutachtenSachverständige, die für Amtsgerichte tätig sind und im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren Gutachten erstellen, müssen besonders darauf achten, lizenziertes Karten- und Datenmaterial zu verwenden. Ihre Gutachten werden meist ins Internet gestellt und sind somit für jeden zugänglich. Viele Rechtspfleger in Amtsgerichten sind noch nicht über die drohende Gefahr durch Abmahnungen informiert.
Wichtig ist, dass keine eingescannten Stadt- oder Lagepläne in Gutachten Verwendung finden. Natürlich ist die Lage eines Objektes der wichtigste Punkt, den es darzustellen gilt, doch die Basis dafür sollte nur lizenziertes Kartenmaterial sein! Das Online-Portal geoport ist darauf spezialisiert. Alle über geoport abgerufenen Karten und Daten sind für die Immobilienbewertung lizenziert. Sie dürfen Gutachten für die Dauer des Zwangsversteigerungsverfahrens auch als PDF ins Internet stellen. Einzelheiten dazu haben wir für unsere Kunden in den "Goldenen Regeln zum Schutz vor Abmahnungen" zusammengestellt, die im Bereich für registrierte Nutzer unter Einstellungen - Downloads zu finden sind.
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